Mineralwasser

Als Mineralwasser werden im allgemeinen Sprachgebrauch Natürliches Mineralwasser sowie oft auch andere zum Verzehr geeignete Wasserprodukte bezeichnet. Die offiziellen Produktbezeichnungen in Deutschland, sowie in Österreich lauten:

  • Natürliches Mineralwasser: Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschätzten Wasservorkommen, wird an der Quelle abgefüllt, und muss amtlich anerkannt werden.
  • Quellwasser: Es stammt ebenfalls aus unterirdischen Vorkommen, darf aber Spuren von Verunreinigungen enthalten und bedarf keiner amtlichen Anerkennung.
  • Tafelwasser: Es besteht hauptsächlich aus Trinkwasser. Es gibt keine Anforderungen an den Mineralstoffgehalt oder die Behandlungsmethoden. Bei erhöhtem Kohlensäuregehalt wird es in Österreich auch als Sodawasser bezeichnet.
  • Heilwasser: Wenn das Wasser aufgrund des Nachweises einer heilenden, lindernden oder vorbeugenden Wirkung als Arzneimittel zugelassen wurde, spricht man von einem Heilwasser. Der Mineralien- und Spurenelementgehalt von Heilwässern liegt meistens in ähnlicher Größenordnung wie bei Natürlichen Mineralwassern.

Nicht abgepacktes Trinkwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung wird meist als Leitungswasser bezeichnet. Kohlensäurehaltiges Mineralwasser wird auch als saurer Sprudel oder regional in Form eines Begriffsmonopols als Selterswasser (kurz Selters) bezeichnet.

Rechtliches in Deutschland

Mineralwässer und Heilwässer benötigen als einzige Lebensmittel in Deutschland eine amtliche Anerkennung. Amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen der Quelle und dem Ort der Quellnutzung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekanntgemacht.

Die verschiedenen Begriffe, zulässige Höchstwerte für Inhaltsstoffe, Behandlung etc. sind in der Mineral- und Tafelwasserverordnung festgeschrieben.

Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln wird Mineralwasser nicht mit lediglich 7 Prozent Mehrwertsteuer besteuert, sondern fällt – laut “Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände” – nicht wie Kaffee oder Tee in die Kategorie der Grundnahrungsmittel und wird daher mit 19 Prozent Mehrwertsteuer besteuert.

Quelle: wikipedia.de

19May2012